Reisen um die Welt Kein Betrieb wegen Blitzeis am Flughafen Berlin: Diese Rechte haben Reisende

Kein Betrieb wegen Blitzeis am Flughafen Berlin: Diese Rechte haben Reisende

Reisende am BER in Berlin müssen derzeit Geduld haben. Wie der Flughafen auf seiner Webseite mitteilt, sind aufgrund der „Witterungsbedingungen derzeit keine Starts und Landungen möglich.“

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Bereits seit Donnerstagmorgen machen schnell gefrierender Regen und Blitzeis Probleme. Zuerst waren am Donnerstag nur keine Starts möglich, mittlerweile wurde der Betrieb komplett eingestellt. Man habe die ganze Nacht über versucht, die Flächen des Flughafens zu enteisen, jedoch ohne Erfolg, erklärte eine Sprecherin.

Derzeit könne man nicht sagen, wann der Flugbetrieb in Berlin wieder aufgenommen werden könnte. (Stand: Freitagmorgen)

Viele Flugreisende warten am Flughafen Berlin

„Wir dachten ursprünglich, dass wir mit dem Betrieb starten können. Das war aber nicht möglich“, sagte die Sprecherin. Es komme zu massiven Verspätungen und Flugausfällen. Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, sind trotz der Winterverhältnisse viele Menschen ab Freitagmorgen zum Flughafen gekommen und warten nun.

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Der Flughafen rät Reisenden dazu, unbedingt ihren Flugstatus zu prüfen, bevor sie zum Flughafen kommen. Das ist hier möglich.

Flüge am BER verschoben oder gestrichen

Viele geplante Starts am Berliner Flughafen sind laut der Website derzeit stundenlang verschoben oder ganz gestrichen. Ob ein Flug noch stattfindet oder ganz ausfällt, wenn der Flughafen seinen Betrieb wieder aufnimmt, liegt dabei bei den betroffenen Airlines.

Am Donnerstag fielen von den geplanten 180 Starts etliche aus.

Am Flughafen wird ein Flugzeug nach einer kalten Nacht von Eis befreit.Quelle: IMAGO/Arnulf HettrichWeiterlesen nach der AnzeigeWeiterlesen nach der Anzeige

Winterwetter: Das sollten Flugreisende jetzt beachten

Bei Winterwetter sollten Reisende immer den Flugstatus ihrer geplanten Reisen im Blick behalten – am besten schon vor der Fahrt zum Flughafen. Dabei ist es wichtig, dass die aktuellen Kontaktdaten bei der Airline hinterlegt sind, um rechtzeitig informiert zu werden.

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Reisende sollten außerdem mit längeren Wartezeiten rechnen und genug Zeit für die Anreise zum Flughafen und den Check-in einplanen.

Fluggastrechte bei Schnee und Eis

Laut dem Fluggastrechte-Portal „Airhelp“ können Reisende bei wetterbedingten Flugausfällen oder Verspätungen durchaus Ansprüche geltend machen:

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  • Alternative Beförderung oder Erstattung: Bei Flugausfällen durch Schnee oder Glatteis haben Passagierinnen und Passagiere Anspruch auf eine Umbuchung oder die vollständige Erstattung des Flugpreises.
  • Wenn dein Lufthansa-Flug zu bestimmten Zielen (innerdeutsche Ziele, Amsterdam, Basel, Budapest, Brüssel, Genf, Graz, Linz, Luxemburg, Innsbruck, Paris, Prag, Salzburg, Warschau, Wien, Zürich) gestrichen wird, kannst du dein Flugticket laut Lufthansa kostenlos in ein Ticket für die Deutsche Bahn umwandeln. Wichtig: Das Bahnticket gilt nur für Fahrten am Ausstellungs­tag und am nächsten Tag – und nur in Zügen der Deutschen Bahn oder anderer staatlicher Bahnen. City-Night-Line-Züge der Deutschen Bahn sind ausgeschlossen.
  • Eigenständige Umbuchung möglich: Wenn die Airline keine Lösung anbietet, dürfen Fluggästinnen und ‑gäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten später einfordern – am besten nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft.
  • Versorgungspflicht bei Verspätungen: Ab zwei Stunden Verspätung müssen Airlines Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Ab fünf Stunden kann eine vollständige Erstattung der Ticketkosten verlangt werden. Auch Übernachtungen und Transport zum Hotel müssen organisiert werden, wenn nötig.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?

Schnee und Eis gelten rechtlich als „außergewöhnliche Umstände“, für die Airlines grundsätzlich nicht haftbar sind. Sie müssen also meist keine Entschädigung zahlen. Trotzdem raten Fachleute, alle Ansprüche auf Betreuungsleistungen geltend zu machen.

Ausnahmen bei Entschädigungsansprüchen trotz Schneechaos

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften die Zeit für Enteisung im Winter nicht als Grund für Verspätungen oder Ausfälle anführen dürfen, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.

Werden Reisende extrem spät oder gar nicht umgebucht, können auch bei Schnee Entschädigungen von bis zu 600 Euro fällig werden.

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Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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