Der Süden Italiens wird seit Tagen von schweren Unwettern heimgesucht – auch Sizilien ist stark betroffen. Im Südosten der beliebten Urlaubsinsel ist es aufgrund der anhaltenden starken Regenfälle nun zu einem großen Erdrutsch in der Stadt Niscemi gekommen.
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Teilweise stürzten ganze Häuser und Autos in die Tiefe. Ein Teil des Ortes wurde evakuiert, rund 1500 Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Auf einer Länge von 4000 Metern drohen weiteren Teile der Stadt in die Tiefe zu stürzen. Die italienischen Regierung hat den Unwetternotstand für die Region ausgerufen.
Übersicht
- Videos zeigen Ausmaß der Katastrophe in Niscemi
- Schwere Unwetter auch in Griechenland, Spanien und Portugal
- Unwetter und Erdrutsche: Welche Rechte Urlauber vor Ort haben
- Umbuchung, Stornierung und Co.: Was ist mit geplanten Reisen?
Videos zeigen Ausmaß der Katastrophe in Niscemi
Etliche Wohnhäuser in dem sonst malerischen sizilianischen Dorf stehen nun direkt am Abgrund – und werden die Katastrophe wahrscheinlich nicht überstehen. „Eines ist sicher: Der Erdrutsch ist nach wie vor aktiv. Ich habe dies während meiner Inspektion mit meinem Handy dokumentiert. Es ist für alle offensichtlich, dass die Situation wirklich sehr, sehr kompliziert ist“, sagt Fabio Ciciliano vom Zivilschutz in der Region.
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Alle Häuser, die sich bis zu 70 Meter am Abgrund befinden, seien vom Zusammenbruch gefährdet, erklärt Neollo Musumeci, der italienische Minister für Zivilschutz.
Teile der Stadt werden auch nach dem Erdrutsch nicht mehr bewohnbar sein. Menschen müssten umgesiedelt werden. Auch die Straßen von Niscemi sind betroffen – zwei von drei Zufahrtstraßen in den kleinen Ort mit 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden zerstört. Betroffene wurden provisorisch in einer Turnhalle untergebracht.
Schwere Unwetter auch in Griechenland, Spanien und Portugal
Die extremen Unwetter in Süditalien haben alleine auf Sizilien Schätzungen zufolge zu Schäden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geführt, Kalabrien verzeichnet Schäden in Höhe von 300 Millionen Euro, Sardinien 200 Millionen.
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Italien ist jedoch nicht das einzige Land, das in Südeuropa betroffen ist. Bei heftigen Überschwemmungen starb in Griechenlands Hauptstadt Athen ein Mensch.
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Auch in Portugal und Spanien sorgen andauernde Regenfälle für Tod und Zerstörung. In der südspanischen Stadt Torremolinos wurde eine Frau von einem umstürzenden Baum erschlagen.
Die Wetterdienste sagen für weite Teile von Spanien und Portugal heftige Sturmböen voraus: auf Mallorca können diese bis zu 120 Kilometer pro Stunde betragen, an Portugals Atlantikküste sogar bis zu 140 Kilometer pro Stunde. Neben heftigen Regenfälle kann es auch zu Schnee und Hagel kommen. Die Region um Pontevedra im Nordosten Spaniens erwarten bis zu 120 Liter Regen innerhalb von 12 Stunden.
In Portugal wurde für die Küstenregion zwischen Viana do Castelo im Norden und Setúbal im Süden die höchste Alarmstufe ausgerufen. Es wird vor möglichen Erdrutschen und Überschwemmungen sowie extrem hohen Wellen gewarnt. Teilweise kam es bereits zu Stromaufällen.
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Unwetter und Erdrutsche: Welche Rechte Urlauber vor Ort haben
Generell gilt: Reisende, die aktuell im Rahmen einer Pauschalreise in von Extremwetter betroffenen Regionen unterwegs sind, können sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen. Der informiert zur aktuellen Lage und hilft weiter – etwa bei möglicherweise notwendigen Reiseplan-Änderungen.
Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie es schwere Überschwemmungen sein können, muss der Veranstalter laut ADAC Urlauberinnen und Urlauber unterstützen und gegebenenfalls für eine vorzeitige Rückreise sorgen oder zusätzliche Übernachtungen (maximal drei Tage) bezahlen, falls eine Abreise wegen der Wetterbedingungen nicht möglich ist.
Wer individuell gebucht hat, also etwa Flüge und die Unterkunft bei unterschiedlichen Anbietern, hat es gegebenenfalls schwerer. Hier gilt laut der Verbraucherzentrale Hamburg:
- Bei nicht stornierbaren Flugtickets gibt es nur Steuern und Gebühren zurück, falls man sie nicht nutzen will. Den vollen Preis gibt es nur zurück, wenn die Airline ihrerseits den Flug streicht. Gut zu wissen: In solchen Fällen können Ansprüche auf Betreuungsleistungen bestehen.
- Kann man nicht zur Unterkunft anreisen, weil etwa der Flug wegen Extremwetter gestrichen wird, muss man in der Regel den Preis dennoch zahlen – außer, der Anbieter ist kulant. Anders ist die Lage, wenn das Domizil wegen der Situation vor Ort nicht zur Verfügung steht – dann habe man in der Regel einen Rückerstattungsanspruch, wobei die rechtlichen Regelungen je nach Land variieren können.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen schließen Naturkatastrophen häufig als Leistungsfall aus. Nur manche Policen haben sie in ihren Leistungen inkludiert. Deshalb sei es sinnvoll, die Versicherungsbedingungen dahingehend zu prüfen, so die Verbraucherschutzorganisation.
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Umbuchung, Stornierung und Co.: Was ist mit geplanten Reisen?
Angekündigte starke Gewitter mit Sturm und Regen in der Urlaubsregion seien kein außergewöhnlicher Umstand, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg – mit heftigen Unwettern müsse man auf Reisen grundsätzlich immer rechnen. Die Lage ändert sich aus reiserechtlicher Sicht erst dann, wenn die Unwetter zu erheblichen Beeinträchtigungen am Urlaubsort führen, etwa zu Überschwemmungen.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für betroffene Gebiete weist laut ADAC auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände hin, die Bedingung für die Stornierung sind. Dennoch warnt die Verbraucherzentrale davor, vorschnell von der gebuchten Reise zurückzutreten. Dabei könnten hohe Stornogebühren drohen.
Besser ist es, mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten – um sicherzugehen, ob die Reise wie geplant durchgeführt wird oder nicht. Dazu rät auch der Deutsche Reiseverband. Die Anbieter schätzen die Situation vor Ort ein und bieten zum Beispiel Umbuchungen an, wenn die Reise absehbar beeinträchtigt sein wird.
Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.
Reisereporter
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