Samstag, März 7, 2026
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Flugausfälle wegen Blitzeis am Flughafen Berlin: Diese Rechte haben Reisende

Reisende am BER in Berlin müssen derzeit Geduld haben. Wie der Flughafen auf seiner Webseite mitteilte, waren lange Zeit aufgrund der „Witterungsbedingungen keine Starts und Landungen möglich.“ Erst seit Freitagmittag verbessert sich die Situation langsam. Gegen 13 Uhr soll dem Flughafen zufolge wieder ein erstes Flugzeug gestartet sein.

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Bereits seit Donnerstagmorgen machten schnell gefrierender Regen und Blitzeis Probleme. Zuerst waren am Donnerstag nur keine Starts möglich, dann wurde der Betrieb komplett eingestellt. Man habe die ganze Nacht über versucht, die Flächen des Flughafens zu enteisen, jedoch ohne Erfolg, erklärte eine Sprecherin.

Viele Flugreisende warten am Flughafen Berlin

„Wir dachten ursprünglich, dass wir mit dem Betrieb starten können. Das war aber nicht möglich“, sagte die Sprecherin. Obwohl der Betrieb mittlerweile wieder gestartet sei, komme es weiterhin zu massiven Verspätungen und Flugausfällen. Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, sind trotz der Winterverhältnisse viele Menschen zum Flughafen gekommen und warten nun.

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Teilweise harren Menschen auch schon seit Donnerstag im Terminal aus, da sie kein Hotelzimmer mehr in Berlin bekommen hätten. Die Informationslage sei sehr schlecht, zitiert die dpa mehrere Betroffene am Airport.

Der Flughafen rät Reisenden dazu, unbedingt ihren Flugstatus zu prüfen, bevor sie zum Flughafen kommen. Das ist hier möglich.

Flüge am BER verschoben oder gestrichen

Viele geplante Starts und Landungen am Berliner Flughafen sind laut der Website derzeit stundenlang verschoben, umgeleitet oder ganz gestrichen. Ob ein Flug noch stattfindet oder ganz ausfällt, liegt dabei bei den betroffenen Airlines.

„Für Piloten sind eisglatte Pisten absolute Ausschlusskriterien. Da ist null Spielraum“, sagte der Luftfahrtexpert Cord Schellenberg der dpa. „Da geht nichts und da rollt auch nichts.“ 

Am Donnerstag fielen von den geplanten 180 Starts etliche aus. Wann betroffene Reisende bei einem ausfallenden Flug einfach selbst für Ersatz sorgen dürfen, erklären wir hier detailliert.

Weiterlesen nach der AnzeigeWeiterlesen nach der AnzeigeDe-Icing Flugzeug Enteisen SchneeAm Flughafen wird ein Flugzeug nach einer kalten Nacht von Eis befreit.Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich

Winterwetter: Das sollten Flugreisende jetzt beachten

Bei Winterwetter sollten Reisende immer den Flugstatus ihrer geplanten Reisen im Blick behalten – am besten schon vor der Fahrt zum Flughafen. Dabei ist es wichtig, dass die aktuellen Kontaktdaten bei der Airline hinterlegt sind, um rechtzeitig informiert zu werden.

Eine Frau liegt in einer Hängematte und hat ein Handy in der Hand.

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Reisende sollten außerdem mit längeren Wartezeiten rechnen und genug Zeit für die Anreise zum Flughafen und den Check-in einplanen.

Fluggastrechte bei Schnee und Eis

Laut dem Fluggastrechte-Portal „Airhelp“ können Reisende bei wetterbedingten Flugausfällen oder Verspätungen durchaus Ansprüche geltend machen:

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  • Alternative Beförderung oder Erstattung: Bei Flugausfällen durch Schnee oder Glatteis haben Passagierinnen und Passagiere Anspruch auf eine Umbuchung oder die vollständige Erstattung des Flugpreises.
  • Wenn dein Lufthansa-Flug zu bestimmten Zielen (innerdeutsche Ziele, Amsterdam, Basel, Budapest, Brüssel, Genf, Graz, Linz, Luxemburg, Innsbruck, Paris, Prag, Salzburg, Warschau, Wien, Zürich) gestrichen wird, kannst du dein Flugticket laut Lufthansa kostenlos in ein Ticket für die Deutsche Bahn umwandeln. Wichtig: Das Bahnticket gilt nur für Fahrten am Ausstellungs­tag und am nächsten Tag – und nur in Zügen der Deutschen Bahn oder anderer staatlicher Bahnen. City-Night-Line-Züge der Deutschen Bahn sind ausgeschlossen.
  • Eigenständige Umbuchung möglich: Wenn die Airline keine Lösung anbietet, dürfen Fluggästinnen und ‑gäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten später einfordern – am besten nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft.
  • Versorgungspflicht bei Verspätungen: Ab zwei Stunden Verspätung müssen Airlines Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Ab fünf Stunden kann eine vollständige Erstattung der Ticketkosten verlangt werden. Auch Übernachtungen und Transport zum Hotel müssen organisiert werden, wenn nötig.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?

Schnee und Eis gelten rechtlich als „außergewöhnliche Umstände“, für die Airlines grundsätzlich nicht haftbar sind. Sie müssen also meist keine Entschädigung zahlen. Trotzdem raten Fachleute, alle Ansprüche auf Betreuungsleistungen geltend zu machen.

Ausnahmen bei Entschädigungsansprüchen trotz Schneechaos

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften die Zeit für Enteisung im Winter nicht als Grund für Verspätungen oder Ausfälle anführen dürfen, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.

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Werden Reisende extrem spät oder gar nicht umgebucht, können auch bei Schnee Entschädigungen von bis zu 600 Euro fällig werden.

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

Reisereporter

Quelle: Quelle

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