Der <a href="https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.reisereporter.de/reiseziele/europa/deutschland/bodensee/&ved=2ahUKEwjaxef34MmRAxXJBtsEHaHXDN4QFnoECA0QAQ&usg=AOvVaw0k3WF6fb9BErYEk_Jd8PK0″ target=»_self» rel=»» title=»https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.reisereporter.de/reiseziele/europa/deutschland/bodensee/&ved=2ahUKEwjaxef34MmRAxXJBtsEHaHXDN4QFnoECA0QAQ&usg=AOvVaw0k3WF6fb9BErYEk_Jd8PK0″ data-vars-event-category=»intext_link» data-vars-event-action=»click» data-vars-event-label=»https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.reisereporter.de/reiseziele/europa/deutschland/bodensee/&ved=2ahUKEwjaxef34MmRAxXJBtsEHaHXDN4QFnoECA0QAQ&usg=AOvVaw0k3WF6fb9BErYEk_Jd8PK0″>Bodensee ist nicht nur das größte Binnengewässer Deutschlands, es steht auch in Österreich an der Spitze und in der Schweiz mindestens in den Top 3 der größten Seen.
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Drei Länder teilen sich das riesige Gewässer und beliebte Urlaubsziel, doch wie sieht das eigentlich mit den Grenzen auf dem See aus? Und wie erkennt man sie?
Gibt es festgelegte Grenzen auf dem Bodensee?
Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) erklärt den Sachverhalt wie folgt: „Der Bodensee ist die einzige Gegend in Europa, in der die Grenzen zwischen den Anliegerstaaten nie exakt festgelegt worden sind.“ Vor dem Dreißigjährigen Krieg sei der Bodensee ein Binnensee des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation gewesen und es habe keine Notwendigkeit bestanden, Grenzen zu ziehen.
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Im Untersee sind die Grenzen geregelt.Quelle: imago images/imagebroker
Heute teilen sich Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Vorarlberg in Österreich und St. Gallen sowie Thurgau in der Schweiz den riesigen See und die Grenzen sind nach wie vor unklar. „Gerade deshalb funktioniert die überstaatliche Zusammenarbeit einwandfrei“, heißt es seitens der IGKB. Komplett grenzenlos ist der Bodensee aber dann doch nicht.
Grenzen im Bodensee: An anderen Stellen gibt es sie doch
Es gibt einen Bereich des Bodensees, wo die Grenzen sehr wohl definiert sind, und zwar am Untersee. Hier hat sich das damalige Großherzogtum Baden mit dem schweizerischen Kanton Thurgau 1854 darauf geeinigt, dass die Mitte des Rheins und der Rheinsee die Landesgrenze darstellen. Auch für den sogenannten Konstanzer Trichter gibt es zwischen dem deutschen Konstanz und dem schweizerischen Kreuzlingen seit 1878 eine klar definierte Grenze, die 1938 noch mal bestätigt wurde.
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Zudem ist geregelt, dass der Seeteil zwischen Meesburg und Bodman, der auch Überlinger See genannt wird, einzig und allein Baden-Württemberg gehört. Die Hoheitsverhältnisse am Obersee sind dagegen nicht klar und obwohl die praktische Zusammenarbeit laut IGKB funktioniert, gibt es Juristinnen und Juristen, die dafür im Völkerrecht drei Theorien formuliert haben.
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Diese Grenz-Theorien zum Bodensee gibt es
Die Kondominiumstheorie besagt, dass der See allen gemeinsam gehört und es keine Grenzlinie im Wasser gibt. Bedeutet: Jeder Wassertropfen des Bodensees steht unter gemeinsamer Hoheit. Davon ausgenommen sind Dinge wie Häfen, Stege, Strandbäder oder andere feste Anlagen, die gehören dem jeweiligen Land, in dem sie liegen. Auf dem Wasser werden Polizei, Fischerei, Schifffahrt und Umweltschutz gemeinsam geregelt, es ist also kein rechtsfreier Raum.
Die Haldentheorie teilt den See in zwei Zonen: Im ufernahen Bereich bis zu einer Wassertiefe von etwa 25 Metern gehört der See dem jeweils angrenzenden Staat. Der tiefere Seebereich ist dann wieder gemeinschaftliches Gebiet von Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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Dann gibt es noch die Realteilungstheorie, in der der Bodensee sauber aufgeteilt wird. Dabei gibt es gedachte Grenzlinien in der Mitte des Sees und jeder Staat besitzt seinen eigenen Teil. Ein gemeinsames Hoheitsgebiet gibt es nicht.
Wer kümmert sich im Notfall um Verletzte?
Wie der Name schon sagt, sind das alles nur Theorien und keine der drei ist geltendes Recht. Doch wie sieht es im Ernstfall aus? Wer hilft, wenn man mitten auf dem Bodensee in Not gerät? „Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden funktioniert einwandfrei“, wird Bruno Schnyder von der Seepolizei Thurgau im „Tagblatt“ zitiert.
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Bei Unfällen oder Notsituationen seien die Behörden dazu verpflichtet, einzuschreiten. „Die erste Priorität ist die Rettung, in einem zweiten Schritt werden dann die Zuständigkeiten geklärt“, sagt Schnyder. Im Prinzip bleibe aber die Einsatzleitung bis zum Abschluss des Falls in dem Land, wo der Not- oder Unfall stattgefunden hat.
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