Samstag, März 7, 2026
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Keine Abflüge wegen Schnee und Eis am Flughafen Berlin: Diese Rechte haben Reisende

Reisende, die am Donnerstag vom BER in Berlin fliegen wollten, müssen mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen. Wie der Flughafen auf seiner Webseite mitteilt, sind aufgrund der „Witterungsbedingungen derzeit keine Starts möglich.“

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Schnell gefrierender Regen mache eine notwendige Enteisung der Flugzeuge vor dem Start derzeit unmöglich. Davon seien jedoch nur die Starts betroffen. Flugzeuge, die schon unterwegs seien, können ganz normal landen.

Wie lange die geplanten Flüge nicht stattfinden können, sei noch unklar. Flugreisende sollten jedoch unbedingt ihren Flugstatus prüfen, das ist hier möglich.

Alle Abflüge am BER um mehrere Stunden vorschoben

Viele geplante Starts am Berliner Flughafen sind laut der Webseite derzeit zwischen drei und vier Stunden verschoben. Der Flughafen warnt Passagierinnen und Passagiere, dass es aufgrund des Wetters auch zu Flugausfällen kommen kann.

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Der Deutsche Wetterdienst hat für Berlin eine Glatteiswarnung aufgrund des gefrierenden Regens ausgegeben.

De-Icing Flugzeug Enteisen SchneeAm Flughafen wird ein Flugzeug nach einer kalten Nacht von Eis befreit.Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich

Winterwetter: Das sollten Flugreisende jetzt beachten

Bei Winterwetter sollten Reisende immer den Flugstatus ihrer geplanten Reisen im Blick behalten – am besten schon vor der Fahrt zum Flughafen. Dabei ist es wichtig, dass die aktuellen Kontaktdaten bei der Airline hinterlegt sind, um rechtzeitig informiert zu werden.

Eine Frau liegt in einer Hängematte und hat ein Handy in der Hand.

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Reisende sollten außerdem mit längeren Wartezeiten rechnen und genug Zeit für die Anreise zum Flughafen und den Check-in einplanen.

Fluggastrechte bei Schnee und Eis

Laut dem Fluggastrechte-Portal „Airhelp“ haben Reisende bei wetterbedingten Flugausfällen oder Verspätungen durchaus Ansprüche:

  • Alternative Beförderung oder Erstattung: Bei Flugausfällen durch Schnee oder Glatteis haben Passagierinnen und Passagiere Anspruch auf eine Umbuchung oder die vollständige Rückerstattung des Flugpreises.
  • Wenn dein Lufthansa-Flug zu bestimmten Zielen (innerdeutsche Ziele, Amsterdam, Basel, Budapest, Brüssel, Genf, Graz, Linz, Luxemburg, Innsbruck, Paris, Prag, Salzburg, Warschau, Wien, Zürich) gestrichen wird, kannst du dein Flugticket laut Lufthansa kostenlos in ein Ticket für die Deutsche Bahn umwandeln. Wichtig: Das Bahnticket gilt nur für Fahrten am Ausstellungs­tag und am nächsten Tag – und zwar nur in Zügen der Deutschen Bahn oder anderen staatlichen Bahnen. City-Night-Line-Züge der Deutschen Bahn sind ausgeschlossen.
  • Eigenständige Umbuchung möglich: Wenn die Airline keine Lösung anbietet, dürfen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten später einfordern – am besten nach vorheriger Absprache mit der Fluggesellschaft.
  • Versorgungspflicht bei Verspätungen: Ab zwei Stunden Verspätung müssen Airlines Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Ab fünf Stunden kann eine vollständige Erstattung des Tickets verlangt werden. Auch Übernachtungen und Transport zum Hotel müssen organisiert werden, wenn nötig.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?

Schnee und Eis gelten rechtlich als „außergewöhnliche Umstände“, für die Airlines grundsätzlich nicht haftbar sind. Sie müssen also meist keine Entschädigung zahlen. Trotzdem raten Experten, alle Ansprüche auf Betreuungsleistungen geltend zu machen.

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Ausnahmen bei Entschädigungsansprüchen trotz Schneechaos

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften die Zeit für Enteisung im Winter nicht als Grund für Verspätungen oder Ausfälle anführen dürfen, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.

Werden Reisende extrem spät oder gar nicht umgebucht, können auch bei Schnee Entschädigungen bis zu 600 Euro fällig werden.

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

Reisereporter

Quelle: Quelle

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